Reiseversicherung - Schadensfall

"Wichtige Informationen zum Thema Reiseversicherungs-Schadensfall"

In Deutschland stehen uns mittlerweile sehr viele Reiseversicherungen zur Verfügung. Einige Arten der Reiseversicherung sind sehr wichtig und auf jedem Fall empfehlenswert vor allem wenn man ins Ausland reisen möchte. Zu einem Schadensfall kann es leider jederzeit kommen, aber mit einer guten Versicherung kann man trozdem viel ruhiger sein. Zu den wichtigsten Arten der Reiseversicherung gehören u.a. folgende:

  • Auslandsreisekrankenversicherung,
  • Reiserücktrittkostenversicherung,
  • Reiseunfallversicherung,
  • Reisegepäckversicherung

 
Die wohl wichtigste Art aus den vorgenannten Versicherungen ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Für Personen, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben besteht auch im Ausland Krankenversicherungsschutz, also die Reisekrankenversicherung kann nur als eine passende Ergänzung des Leistungsumfanges abgeschlossen werden. Für Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, ist eine solche Versicherung unverzichtbar wenn es um Auslandsreisen geht.

Eine passende Versicherung kann uns viel Zeit, Geld und Ärger ersparen, aber man muss genau wissen wie man sich im Schadensfall verhalten muss um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Falsches Verhalten im Schadensfall kann im schlimmsten Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Um dies vermeiden zu können, haben wir für Sie im folgendem einige wichtige Informationen darüber, wie Sie sich im Schadensfall verhalten sollten bzw. was Sie genau tuhn müssen kurz zusammengefasst.

Um eine passende Versicherung zu finden bzw. um den richitgen sowie gewünsten Leistungsumfang zu erhalten ist es sehr wichtig, sich vor der Antragstellung genau über Angebote und Anbieter zu informieren bzw. informieren zu lassen. Auf der Suche nach einer passenden Versicherung bzw. einem guten Anbieter kann uns ein kostenloser online Versicherungsvergleich immer sehr behilflich sein.

Sollte mit Ihnen oder mit den mitversicherten Personen während der Vertragslafzeit etwas geschehen, so müssen Sie in erster Linie, auch wenn es in einigen Situationen schwer sein kann, die Ruhe behalten. Die meisten Versicherer haben eine sogenannte Notrufnummer wodurch sie 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche erreichbar sind. Sie können Ihre Versicherungsgesellschaft über diese Nummer jederzeit erreichen um Rat zu erhalten oder um einen Schadensfall zu melden.

Im Schadensfall ist es natürlich sehr wichtig Ihren Versicherer zu informieren. Sollte es sich allerdings um einen Diebstahl, Unfall oder Einbruch usw. handeln so ist auch die Polizei umbedingt zu benachrichtigen. Der Versicherungsfall muss auf jedem Fall von der lokalen Polizei bestätigt werden und Sie müssen eine Liste mit den beschädigten bzw. verschwundenen Objekten zusammenstellen.

In der Regel gilt: Den Schaden sollte man schnellst möglich melden um schnelle Hilfe erhalten zu können. Ihr Versicherer kann somit den Schaden schnell aufnehmen und  Ihnen schnellst möglich Hilfe leisten. Bei einer telefonischen Meldung des Schadens müssen Sie in der Regel folgende Angaben machen was den Schaden bzw. die Umstände die zum Schadensfall gehührt haben angeht:

  • Um was für einen Schaden handelt es sich?
  • Wer ist die betroffene Person bzw. wo befindet sich die betroffene Person?
  • Wer ist die Kontakt-Person? Wie kann er erreicht werden ?
  • Über welchen Versicherungs-Schutz verfügt die versicherte Person?
  • Wie lautet die Versicherungs-Nummer?

Ausser den Vorgenannten müssen Sie auch eine schriftliche Bestätigung über den Schaden vom Hotel, Fluggesellschaft oder Bahngesellschaft erhalten. Sie sollten die Rechnungen bzw. Belege, die im zusammenhang mit dem Schaden entstanden sind umbedingt aufbewahren und möglichst im Original einreichen. Die Rechnungen bzw. Belege für die Auslandsreisekrankenversicherung müssen umbedingt folgende daten enthalten: 

  • Diagnose,
  • Namen
  • sowie Behandlungsdaten ernthalten

Der wichtigste Schritt, den Sie nach einem Schadensfall machen müssen ist die benachrichtigung Ihrer Versicherungsgesellschaft. Sollten Sie genau das machen, was Ihnen die Versicherungsgesellschaft telefonish mitteilt, so kann Ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet werden.

Quelle:  versicherungvergleich.info

 




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