Reisebedingungen

Präambel

Die folgenden Bedingungen regeln, in Ergänzung zu den einschlägigen Bestimmungen des § 651 a ff. BGB, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und der Reisevermittlung Einklang-Reisen als Vermittler und den Leistungsträgern (Reiseveranstaltern). Die Reisevermittlung Einklang-Reisen weist alle Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit der Reisevermittlung Einklang-Reisen, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen. Es kommt mit der Reisevermittlung Einklang-Reisen ein Vermittlungsauftrag zustande. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters werden vor Reisebuchung per E-Mail zur Verfügung gestellt. Sollten keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leistungsträgers vorliegen, kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reisevermittlung Einklang-Reisen zur Anwendung. Im Rahmen der angebotenen Leistungen bleibt es ausdrücklich den jeweiligen Teilnehmern/Reisenden überlassen, sich über die für die Entscheidung über den Abschluss eines Reisevertrages maßgeblichen Fragen zu informieren, sofern diese über die von der Reisevermittlung Einklang-Reisen erhobenen und jeweils mitgeteilten Informationen hinausgehen. Die Reisevermittlung Einklang-Reisen ist nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungsträger verpflichtet und haftet gegenüber einem Teilnehmer/Reisenden nicht für die Richtigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben, sofern die Reisevermittlung Einklang-Reisen diese Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt oder diese Daten trotz gewichtiger Bedenken hinsichtlich deren Richtigkeit übermittelt.

§ 1 Vertragsinhalt

Der Auftrag an die Reisevermittlung Einklang-Reisen, eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, erfolgt über die Internetseite von Einklang Reisen bzw. per E-Mail oder Fax. An Ihren Buchungsauftrag  sind Sie ab dem Eingang des Auftrages bei der Reisevermittlung Einklang-Reisen gebunden. Die Annahme durch die Reisevermittlung Einklang-Reisen kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online erfolgen. Der Anmelder haftet neben dem Teilnehmer gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Personen. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung bzw. einzelnen touristischen Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten. Wir informieren Sie, dass wir den Vertragstext nicht speichern. Sie erhalten mit unserer Buchungsbestätigung schriftlich oder per E-Mail eine Übersicht über die von Ihnen gewählte Reiseleistung und deren Kosten.

§ 2 Haftung von der Reisevermittlung, Einklang-Reisen als Vermittler

Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger uns gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung der Reisevermittlung Einklang-Reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für die Leistungserbringung durch die Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.

§ 3 Registrierung

Jeder Teilnehmer/Reisende muss bei einer Buchung bei der Reisevermittlung Einklang-Reisen seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) angeben.
Registrierungsfähig sind nur Teilnehmer, die entweder unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen über 18 Jahren oder juristische Personen oder Handelsgesellschaften gem. § 6 HGB sind und ihren Wohnsitz bzw. ihren Sitz in Deutschland haben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Die Reisevermittlung Einklang-Reisen ist berechtigt, die Zulassung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Die Reisevermittlung Einklang-Reisen ist ferner berechtigt, eine einmal erteilte Zulassung ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen und wird dies insbesondere dann tun, wenn der Teilnehmer/Reisende bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

§ 4 Umbuchung und Storno

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei aber Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises anfallen können (je nach Reiseveranstalter). Storno und Umbuchungen können nur über die Reisevermittlung Einklang-Reisen erfolgen. Der Rücktritt kann per E-Mail an mail@einklang-reisen.de unter Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Wir empfehlen Ihnen die Stornierung per Einschreibebrief (Reisevermittlung Einklang-Reisen, Inhaber Robert Vergin, Ribnitzer-Straße 3, 18181 Graal-Müritz). Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser Anspruch auf Stornogebühren:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %, jedoch mind. 30 EUR / Pers.
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
- ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75 %
- ab 24 Stunden vor Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen 100 %

§ 5 Reiseunterlagen

Die Reiseunterlagen werden per Post (normaler Brief) zugesandt. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen per Express Brief (auf Wunsch auch "Service Schnell oder Einschreiben") zugesandt. Genaueres erfahren Sie nach Buchung per E-Mail. Kosten für die Versendung von Unterlagen mit Express Brief sowie eventuelle Sonderleistungen trägt der Kunde. Die Reisevermittlung Einklang-Reisen haftet nicht, sollten die Reiseunterlagen ohne ihr Verschulden verspätet ankommen.

§ 6 Versicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht in den Preisen enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung, die wir Ihnen gern vermitteln.

§ 7 Visa, Pass, Zoll und Gesundheitsbestimmungen

Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visabestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, können dafür jedoch keine Haftung übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.
Ist der Teilnehmer/Reisende den angegebenen körperlichen Anforderungen einer Abenteuerreise, Wanderung usw. nicht gewachsen, so hat er das selbst zu verantworten. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Reiseverlaufs für Mitreisende bedeuten würde, hat er keinen Anspruch. Einzelne Reisen sind mit besonderen Risiken behaftet. Im Hinblick auf diese Risiken geschieht die Teilnahme an den Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt besonders für Risiken, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung für Schäden, die mit dem Charakter einer Wanderreise, Kanutour, Trekkingreise oder einer Expedition im Zusammenhang stehen, besteht nicht.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit der Reisevermittlung Einklang-Reisen bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter bzw. Leistungsträger; eine Haftung der Reisevermittlung Einklang-Reisen für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Die Reisevermittlung Einklang-Reisen haftet dem Teilnehmer gegenüber jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Für entstandene Schäden im Zusammenhang mit der von der Reisevermittlung Einklang-Reisen geleisteten Vermittlungstätigkeit haftet die Reisevermittlung Einklang-Reisen im Falle einfacher Fahrlässigkeit - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegenüber allen Teilnehmern/Reisenden auf Schadensersatz, jedoch betragsmäßig auf die Höhe des Preises der vermittelten Leistung begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung kommt nur in Betracht, wenn
1. ein Schaden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer Vertragspflicht durch die Reisevermittlung Einklang-Reisen, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen entstanden ist,
2. die Reisevermittlung Einklang-Reisen vor oder bei Vertragsabschluß eine bestimmte Eigenschaft der vertraglichen Leistung zugesichert hat und diese Eigenschaften nach Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht vorhanden ist oder
3. der Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer Hauptvertragspflicht verursacht wurde, d.h. einer für den Teilnehmer/Reisenden so bedeutenden Vertragspflicht, dass er den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, ohne auf die Erfüllung dieser Vertragspflicht vertrauen zu können.

§ 9 Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind ausschließlich an die Bankverbindung der Reisevermittlung Einklang-Reisen zu tätigen.
1. Anzahlung: Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von mind. 50,00 € (max 20% des Reisepreises) höchstens jedoch 250,00 € pro Person fällig. Die Prämie der Reiserücktrittskostenversicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Anzahlung ist sofort, spätestens drei Werktage nach Reisebestätigung (per Telefon, E-Mail, Fax oder per Brief), eingehend auf dem Konto der Reisevermittlung Einklang-Reisen, zu begleichen.
2. Restzahlung: Der Restbetrag wird, wie im Einzelfall vereinbart, fällig. Ist nichts Besonderes vereinbart, ist der Restbetrag spätestens 35 Tage vor Reiseantritt, eingehend auf dem Konto der Reisevermittlung Einklang-Reisen, zu begleichen.

§ 10 Sondervereinbarungen

Werden die Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich die Reisevermittlung Einklang-Reisen das Recht der Stornierung der Reise, ohne vorherige Rücksprache mit dem/den Teilnehmer(n)/Reisenden, vor. Anfallende Stornogebühren gehen zu Lasten der/des Teilnehmer(s)/Reisenden.

§ 11 Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen die Reisevermittlung Einklang-Reisen an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

§ 12 Datenschutz

Die Reisevermittlung Einklang-Reisen verpflichtet sich, die bei der Registrierung und bei der Nutzung der Online-Dienstleistungenen durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu eigenen Zwecken und zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung der Reisevermittlung Einklang-Reisen zustande gekommenen Verträge zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht, z.B. zur Bekämpfung von Missbrauch, insbesondere Kreditkartenmissbrauch. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden. Ihre persönlichen Daten wie z.B. Geburtsdaten und Namen von Mitreisenden werden von Fall zu Fall erfragt, falls sie für eine Buchung benötigt werden.

§ 13  Schlussbestimmungen

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Einklang-Reisen.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Sämtliche  vertragliche Vereinbarungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

Stand: 2004



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Unsere AGB für die Vermittlung touristischer Angebote können Sie als PDF downloaden.


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